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   BVerwG, 22.11.2005 - 7 B 32.05   

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https://dejure.org/2005,8233
BVerwG, 22.11.2005 - 7 B 32.05 (https://dejure.org/2005,8233)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 7 B 32.05 (https://dejure.org/2005,8233)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 7 B 32.05 (https://dejure.org/2005,8233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a
    Vermögensrechtliche Rückübertragung; Darlehensforderung; entschädigungslose Enteignung; faktische Enteignung; Darlehensnehmer; Einzelkaufmann; Verbindlichkeit des Betriebs; Enteignung des Betriebs; Fortbestand der Forderung; mittelbare Schädigung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Enteignung des Gläubigers eines Darlehens durch die Verstaatlichung des Unternehmens; Haftung eines Volkseigenen Betriebes (VEB) nach dem Recht der DDR; Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung einer Darlehensforderung; Enteignung hinsichtlich einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Darlehensforderung; faktische Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a
    Keine Enteignung des Darlehensgläubigers durch spätere Verstaatlichung des begünstigten Unternehmens bei fortbestehender Forderung gegenüber früherem Betriebsinhaber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 26.02

    Entschädigung; unmittelbare -; mittelbare Schädigung; dingliches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2005 - 7 B 32.05
    Der Gläubiger der dinglichen Rechte wird mithin durch den Ausschluss der Rückübertragung des Grundstücks an den geschädigten Eigentümer selbst mittelbar betroffen und erhält als Ausgleich dafür einen eigenen Anspruch auf Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EntschG (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 26.02 - BVerwGE 119, 158 ).
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